Allgemeine Informationen

Ganztagsschule: Ist die Grundschule Am Birkenwäldchen eine Ganztagsschule?

Die Grundschule Am Birkenwäldchen ist seit dem Schuljahr 2026/2027 eine offene Ganztagsgrundschule.
Sie haben bei der Schulanmeldung und zu jedem Schulhalbjahr die Möglichkeit, Ihr Kind für den Nachmittagsbereich anzumelden.

Fragen zum Ganztag: An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Frage zum Ganztag habe?

Bei jeglichen Fragen bezüglich des Ganztages wenden Sie sich bitte an den Ganztagsschulkoordinator (stefan.borchmann@johanniter.de).

Einschulung: Was muss ich für die Anmeldung an der Schule beachten?

Diese Informationen finden Sie unter dem Bereich „Einschulung“ auf unserer Website.

Umzug nach Altwarmbüchen: Was muss ich beachten, wenn wir als Familie nach Altwarmbüchen ziehen und mein Kind bereits schulpflichtig ist?

Bitte füllen Sie die passenden Formulare dazu aus. Diese finden Sie unter „Downloads“ mit dem Namen „Schulanmeldung“, „ISERV Einwilligungserklärung“ und ggf. „Anmeldung Ganztag“.
Geben Sie diese drei Formulare sowie eine gültige Meldebescheinigung der Gemeinde Isernhagen bitte anschließend ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat ab.

Umzug in eine andere Stadt: Was muss ich beachten, wenn wir als Familie Altwarmbüchen verlassen und ich mein Kind an einer anderen Schule anmelden muss?

Bitte füllen Sie sobald ein Umzug feststeht, rechtzeitig das passende Formular „Abmeldung“ aus und geben dieses unterschrieben im Sekretariat ab.
Bedenken Sie zudem ggf. den Ganztagsschulkoordinator über Ihren Umzug und die Abmeldung Ihres Kindes zu informieren.
Darüber hinaus müssen Sie Ihr Kind an der aufnehmenden Schule anmelden.

Kostenübernahme Ausflüge: Was kann ich tun, wenn ich einen Ausflug meines Kindes nicht bezahlen kann?

In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) übernommen werden. Wenden Sie sich dafür vorab vertrauensvoll an die zuständige Klassenlehrkraft.

Regen: Wie werden Regenpausen gestaltet?

Bei starkem Regen finden die Pausen in den Klassenräumen statt. Die Betreuung erfolgt in den Räumen durch eine Lehrkraft. Bei leichtem Regen befinden sich die Kinder in der Pause auf dem Schulhof - achten Sie bitte immer auf wetterangepasste Kleidung.

Schnee: Fällt bei starkem Schneefall die Schule aus?

Die Region Hannover entscheidet bei extremen Wetterlagen über den Ausfall der Schule. Achten Sie auf Benachrichtigungen von der Schule, Durchsagen im Radio oder schauen Sie auf die Internetseite https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/.

Hitze: Gibt es hitzefrei?

Alle niedersächsischen Grundschulen sind gemäß eines Erlasses des Kultusministeriums verlässlich. Das bedeutet, dass Ihr Kind bis 13:00 Uhr in der Schule verlässlich betreut ist.
Selbstverständlich versuchen die Lehrkräfte bei starker Hitze nach Möglichkeiten in kältere Räume oder in den Schatten auf dem Schulgelände auszuweichen. Bei besonders hohen Temperaturen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind früher aus der Schule abzuholen. In diesem Fall gibt es eine entsprechende Vorabinformation der Schulleitung.

Betreten Schulgebäude: Darf ich das Schulgebäude betreten?

Bringen Sie Ihr Kind bitte ausschließlich bis zum Schultor, ab da schaffen die Kinder den Weg alleine. In der Regel ist die Schule für Erwachsene nicht zugänglich. Sollten Sie ein Anliegen haben, klingeln Sie bitte am Eingang des Schulgebäudes und melden Sie sich im Sekretariat an.

Unterrichtsbeginn: Wann muss mein Kind morgens in der Schule sein?

Die Schule öffnet um 07:45 Uhr und startet mit dem offenen Anfang. Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. Achten Sie unbedingt auf ein pünktliches Erscheinen Ihres Kindes. Bedenken Sie dabei, dass Ihr Kind Zeit zum Ankommen und Vorbereiten der Materialien benötigt und sorgen Sie entsprechend dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum ist.

Digitale Geräte: Darf ich meinem Kind ein Handy oder eine Smartwatch mitgeben?

Auf dem gesamten Schulgelände sind keine Handys, Smartphones, Smartwatches und weitere Medien, mit denen Fotos, Video- und Tonaufnahmen gemacht werden können, erlaubt.
Mitgebrachte Handys sind auszuschalten. Smartwatches werden in den Schulmodus versetzt und im Ranzen aufbewahrt. Sie dürfen nicht sichtbar getragen und gezeigt werden.

ISERV: Was kann ich tun, wenn ich mich bei ISERV nicht einloggen kann?

Sie haben die Möglichkeit, das Passwort selbst zurückzusetzen. Fordern Sie über „Passwort vergessen“ ein neues Passwort an.

Befreiungen/Abmeldungen

Arzttermine: Darf mein Kind am Vormittag einen Arzttermin wahrnehmen?

Es gilt die Schulpflicht, von der in der Regel keine Ausnahmen gemacht werden können.
Sollte ein dringender, unaufschiebbarer Termin vorliegen, nehmen Sie bitte rechtzeitig im Voraus mit Ihrer Klassenleitung Kontakt auf.

Abmeldung Schwimmunterricht: Muss mein Kind am Schwimmunterricht teilnehmen?

Der Schwimmunterricht ist ein Lernfeld des Unterrichtsfaches Sport. Die Teilnahme ist daher grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Befreiung vom Schwimmunterricht ist daher nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen, möglich.

(Gleiches gilt für den Sportunterricht.)

Allgemeine Beurlaubung: Wie kann ich mein Kind beurlauben lassen?

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag über das Sekretariat möglich. Stellen Sie den Antrag mindestens vier Wochen im Voraus. Direkt vor und nach den Ferien kann eine Beurlaubung nur in absoluten Härtefällen mit Nachweis genehmigt werden.

Befreiung religiöser Feiertag: Darf ich mein Kind vom Unterricht befreien, wenn unsere Religionsgemeinschaft einen Feiertag feiert?

Ja, bei besonderen religiösen Feiertagen besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Unterricht freistellen zu lassen. Dafür stellen Sie bitte rechtzeitig im Voraus einen „Antrag auf Beurlaubung", welchen Sie bei der Klassenleitung ihres Kindes abgeben.
Die Schule informiert Sie anschließend darüber, ob die Freistellung genehmigt wird. Eine kurzfristige Antragsstellung am Morgen des Feiertages ist nicht ausreichend und wird ggf. als unentschuldigtes Fehlen vermerkt werden.

Krankmeldung: Wie melde ich mein Kind krank?

Ist Ihr Kind krank, melden Sie es bitte gleich am ersten Fehltag bis 07:30 Uhr ausschließlich per ISERV im Modul Abwesenheiten für den voraussichtlichen Zeitraum ab.