Schuleinzugsgebiet
Der Ortsteil Altwarmbüchen besitzt zwei Grundschulen. Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der Ortsteil Altwarmbüchens, der sich östlich der Straßenbahnlinie befindet. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in diesem Teil Altwarmbüchens haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Anmeldung und Einschulung
Organisatorisches
Die Anmeldetermine finden Sie in unserem Kalender auf der Homepage. Diese liegen immer im 2. Schulhalbjahr, vor den Osterferien.
Auf der Homepage finden Sie zu gegebener Zeit den entsprechenden Link, der Sie zur Online-Anmeldung weiterleitet.
Beginn der Schulpflicht
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September. vollenden werden.
„Kann-Kinder“
Jüngere Kinder (geboren zwischen dem 01. Oktober und 31.Dezember) können vorzeitig in der Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche kognitive, körperliche und sozial-emotionale Reife besitzen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Schulanmeldung im Februar des gewünschten vorzeitigen Einschulungsjahres im Sekretariat abgegeben wird. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Mit einer vorzeitigen Aufnahme beginnt für diese Kinder ebenfalls die Schulpflicht.
„Flexikinder“
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Eltern/Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche formlose Erklärung in Papierform bis zum 01. Mai gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese schriftliche Erklärung muss von allen erziehungsberechtigten Personen unterschrieben werden. Die entsprechende Information finden Sie unter „Downloads“ mit dem Namen „Elterninformation Flexikinder“.
Schuleinzugsgebiet
Der Ortsteil Altwarmbüchen besitzt zwei Grundschulen. Das Einzugsgebiet unserer Schule ist der Ortsteil Altwarmbüchens, der sich östlich der Straßenbahnlinie befindet. Das heißt, sobald Sie Ihren Wohnsitz in diesem Teil Altwarmbüchens haben, sind wir die zuständige Schule Ihres Kindes.
Wenn Sie gewichtige Gründe haben, Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb unseres Schuleinzugsbereiches einschulen zu lassen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter „Downloads“ mit dem Namen „Ausnahmeantrag“. Diesen Antrag richten Sie bitte an uns als zuständige Grundschule.
Anmeldung an der Grundschule „Am Birkenwäldchen“
Die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie unter „Downloads“ mit den Namen:
„Erklärung zur Sorgeberechtigung“
„ISERV Einwilligungserklärung“
Zusätzlich muss der Masernschutz des Kindes nachgewiesen werden. Dies ist mit Vorlage des originalen Impfausweises (eine Kopie reicht nicht aus) oder einer ärztlichen Bescheinigung zu bestätigen.
Elternabende und Einschulungsfeier
Einige Monate vor der Einschulung findet in Kooperation mit den Kindertagesstätten aus Altwarmbüchen ein Elternabend zum Thema „Schulfähigkeit“ statt. Dort erhalten Sie wichtige Themen und Anregungen rund um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Gemeinsam möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihr Kind bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.
Vor den Sommerferien findet ein weiterer Elternabend für die Eltern/Erziehungsberechtigten in der jeweiligen Grundschule statt. Auf diesem spielen viele wichtige Themen zum Schulanfang sowie Ihre Fragen der zukünftigen Schulkinder eine Rolle.
Die Termine beider Elternabende finden Sie im Kalender auf der Homepage.
Für die Klasseneinteilung steht das Formular „Wunschzettel“ zur Verfügung, auf dem Sie angeben können, mit welchem Freund/mit welcher Freundin Ihr Kind in eine Klasse gehen möchte. Der „Wunschzettel“ muss bis zum 01. April des Einschulungsjahres im Sekretariat abgegeben werden.
Die Einschulungsfeier findet stets am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn in der Schule statt.
Verlässliche Grundschule
Wie alle niedersächsischen Grundschulen sind auch wir eine „Verlässliche Grundschule“. Das bedeutet, die Kinder bekommen ein Schulangebot von täglich mindestens fünf Zeitstunden. Für die Kinder der ersten und zweiten Klassen ist darin – auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zum jeweiligen Schuljahresbeginn – ein einstündiges kostenfreies Betreuungsangebot enthalten. Bei uns heißt das konkret, dass die Kinder in der Zeit zwischen 7:45 und 13:00 Uhr verlässlich in unserem Haus betreut werden. Bitte beachten Sie, dass Tage, an denen Zeugnisse ausgegeben werden, hiervon ausgenommen sind. An diesen Tagen endet der Unterricht – wie im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums vorgesehen – nach der dritten Unterrichtsstunde, also um 10:55 Uhr.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf und Inklusion
Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können im Rahmen der inklusiven Schule bei uns unterrichtet werden. Bei der Entscheidungsfindung, ob Ihr Kind im Rahmen der inklusiven Schule eine Regel- oder eine Förderschule (mit den Schwerpunkten Sprache, Geistige Entwicklung, Sozial-emotionale Entwicklung, Hören und Sehen) besuchen soll, sind Ihnen die Schulleitung, die Förderschullehrkraft oder das zuständige regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum behilflich.
Unsere Kooperationen mit Kindertagesstätten
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist für jedes Kind ein bedeutender Schritt. Damit dieser Übergang möglichst gut gelingt, ist uns eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten vor Ort besonders wichtig.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Kooperation ist der gemeinsame Elternabend zum Thema „Schulfähigkeit“. Hier erhalten Eltern von Lehrkräften und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten wichtige Informationen darüber, welche Kompetenzen und Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart von Bedeutung sind.
Im Projekt "Lesekumpel" besuchen die Vorschulkinder für einige Stunden unsere Schule. Die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen werden dabei zu „Lesekumpeln“ und lesen den Vorschulkindern interessante Geschichten vor, Anschließend geht es gemeinsam auf den Schulhof, wo alle eine große Pause miteinander verbringen.
Im Frühjahr folgt der Schnuppertag. Die zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler nehmen gemeinsam an einer Schulstunde teil und können erste Erfahrungen als „Schulkinder“ sammeln. Auf diese Weise erhalten die Kinder einen ersten Einblick in den Schulalltag und können die Schule in einer entspannten Atmosphäre kennen lernen.
Unsere Kooperation lebt von gegenseitiger Wertschätzung, einem offenen Austausch und gemeinsamen Begegnungen. Kindertagesstätten und Grundschule verstehen sich dabei als Partner, die gemeinsam Verantwortung für einen gelungenen Übergang übernehmen.